Energieausweis für Ihr Wohngebäude

Sie benötigen einen "Bedarfsausweis" (bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf).
Abhängig vom Alter und wärmeschutz-technischen Standard Ihres Gebäudes erarbeiten unsere Energieberater einen Energieausweis der auf Grundlage einer detaillierten Gebäudeanalyse (Bedarfsausweis) erstellt wird.

Der Bedarfsausweis: Zur Erstellung des bedarfsorientierten Energieausweises erfassen wir als Ihre Energieberater neben den wärmeschutztechnischen Eigenschaften der Gebäudehülle die vorhandene Anlagentechnik für Heizung, Trinkwarmwasserbereitung und ggf. Lüftung Ihres Gebäudes. Auf Grundlage dieser Kenndaten wird der nutzerunabhängige Energiebedarf des Gebäudes ermittelt und im Energieausweis dokumentiert. Durch die detaillierte Erfassung der baulichen und anlagentechnischen Eigenschaften Ihres Gebäudes können die Ergebnisse im Anschluss für eine Energieberatung und somit für eine Gebäudesanierung verwendet werden.

Sie benötigen einen "Verbrauchsausweis" (bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf).
Abhängig vom Alter und wärmeschutztechnischen Standard Ihres Gebäudes erarbeiten unsere Energieberater einen Energieausweis der auf Grundlage des Heiz-Energieverbrauchs der vergangenen drei Jahre (Verbrauchsausweis). Wir benötigen zur Erstellung dieses Energieausweises eine lückenlose Auflistung der in Ihrer Immobilie verbrauchten Energiemengen.

Der Verbrauchsausweis: Zur Erstellung des verbrauchsorientierten Energieausweises bewerten wir als Ihre Energieberater Ihr Gebäude auf Grundlage des tatsächlichen Heiz-Energieverbrauchs für Heizung und Trinkwarmwasserbereitung. Dazu benötigen wir von Ihnen lediglich die vollständigen Abrechnungen Ihres Wärmeversorgers für die zurückliegenden 3 Jahre. Als Ergebnis erhalten Sie einen Energieausweis, der bedingt durch die gewählte Datengrundlage stark vom individuellen Nutzerverhalten abhängig ist und dadurch keine Bewertung der Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes ermöglicht. Eine Energieberatung ist auf Grundlage dieses Energieausweises ebenfalls nicht möglich.

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