Rechnungen
• Um zu gewährleisten, dass das Bundesamt BAFA die Förderfähigkeitder Maßnahme anerkennt, ist es von entscheidender Bedeutung, dass
folgende Formalien bei der Rechnungsstellung eingehalten werden:
• Die Rechnungen müssen in deutscher Sprache ausgestellt sein.
• Die Rechnungen müssen auf den Antragsteller ausgestellt sein.
• Der Investitionsstandort muss angegeben sein.
• Der Leistungszeitraum muss ausgewiesen sein.
• Aus den Rechnungen muss eindeutig hervorgehen, ob es sich um eine Abschlagsrechnung oder Schlussrechnung handelt.
• Die Rechnungen und ggf. einzelne Rechnungspositionen müssen sich eindeutig den förderfähigen Maßnahmen zuordnen lassen.
• Bei den Rechnungspositionen der verbauten Materialien muss eine detaillierte Beschreibung mit den energetisch relevanten Kennwerten (z.b. Wärmeleitfähigkeit, Materialdicke von Dämmstoffen angegeben werden.
• Herstellerbescheinigungen (z.b. UW-Wert von Fenstern, UD-Wert von Haustüren) sind den Rechnungen beizulegen.
• Aus den Rechnungspositionen der Arbeitsleistung müssen detaillierte Angaben über die Arbeitsleistung gemacht werden.
• Die Rechnungen sind stets UNBAR zu begleichen.
• Zahlungsnachweise und Rechnungen sind 10 Jahre aufzubewahren