Heizung

Wann sollte ich über einen Austausch der Heiztechnik nachdenken?
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass die Antwort auf diese Frage nicht leicht ist und von vielen Faktoren abhängt. Feuerstätten die älter als 30 Jahre sind, sind manchmal nicht nur von der Austauschpflicht betroffen, sondern auch oft ineffizient.
Das ineffiziente Geräte den Geldbeutel belasten, dürfte mittlerweile jedem klar sein. Ein 50 Jahre alter Ölkessel (ja das gibt es noch!) hat ausgedient und ein 30 Jahre altes Gasbrennwertgerät sicherlich auch.

Uralte Warmwasserheizgeräte, alte elektrische Durchlauferhitzer, alte Fernwärmeübergabestationen und voran uralte Pumpentechnik ist nicht mehr zeitgemäß, haben Ihre besten Zeiten hintersich und sind alles andere als energiesparend. Nachfolgend sehen Sie Anlagenkomponenten die von uns als austauschwürdig anerkannt wurden. Sollte sich solche "Schätzchen" noch in Ihrem Heizraum befinden ist unsere Antwort auf Ihre Frage eindeutig: Austauschen!

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