Lüftungskonzept nach DIN 1946-6


• Die Sanierung von Bestandsimmobilien erfordert ein Lüftungskonzept nach DIN 1946-6 und ist notwendig, wenn im Ein- und Mehrfamilienhaus mehr als 1/3 der vorhandenen Fenster ausgetauscht bzw. im Einfamilienhaus mehr als 1/3 der Dachfläche neu abgedichtet also gedämmt wird. Was bedeutet das: Durch das "Abdichten" der Gebäudehülle kann es sein, dass der Mindestluftwechsel in einer Immobilie nicht mehr gewährleistet ist. Die Folgen sind z.b. Schimmelbildung.
Das Lüftungskonzept ist außerdem ein Bestandteil der Fördervorraussetzungen, also die Grundlage einer Fensterförderung. Wir erstellen diesen Konzept gerne für Sie!

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